Wo das Kartellamt ihre Bußgeldbescheide hinschicken sollte
Was die Daten zeigen – und was nicht
Diese Meldungen wurden so von der Markttransparenzstelle übermittelt. Ob der Fehler tatsächlich bei den jeweiligen Tankstellen liegt, ist damit noch nicht mit letzter Sicherheit belegt – das können nur die Behörden abschließend klären, die Zugang zu den vollständigen Meldedaten und deren Kontext haben.In jedem Fall ist das Bundeskartellamt gefordert. Denn die Meldungen lassen nur zwei Erklärungen zu: Entweder haben die Tankstellen ihre Preise tatsächlich zu unerlaubten Zeiten erhöht – oder die Kontrollsysteme der Behörde versagen und fehlerhafte Meldungen gelangen ungeprüft ins System. Beides wäre ein Problem, das Antworten verlangt.
Quer durch alle Marken
Wer gehofft hatte, das Problem beschränke sich auf ein paar uneinsichtige Kleinstbetreiber, wird enttäuscht. Die auffälligen Meldungen ziehen sich durch nahezu alle Marktsegmente. Am häufigsten vertreten sind freie Tankstellen (40 Stationen), BFT (22), Raiffeisen (16) und Pludra (15). Aber auch die großen Namen tauchen auf: Shell, Aral, Esso, Jet, Star, Agip und Orlen haben jeweils mindestens eine Station in der Liste.Die durchschnittliche Erhöhung lag bei 6,1 Cent pro Meldung. Wer mehrfach am Tag erhöht, summiert das schnell auf spürbare Beträge für die Autofahrer.
Die auffälligsten Fälle
An der Spitze der Einzelmeldungen steht die M1-Station Sack-Helmstedt (38350 Helmstedt) mit einem gemeldeten Diesel-Aufschlag von 54 Cent – in einer einzigen Meldung. Direkt dahinter: die GES Grefrather Energie und Service (47929 Grefrath) mit je 40 Cent auf E5, E10 und Diesel gleichzeitig.Das Kartellamt ist am Zug
Das Bundeskartellamt hat Zugriff auf dieselben Meldedaten der Markttransparenzstelle, die auch wir auswerten. Es ist die einzige Stelle, die auf Basis dieser Daten verbindlich urteilen und Bußgeldbescheide ausstellen kann. Die Rohdaten liegen vor – jetzt liegt es an der Behörde zu klären, was hinter diesen 590 Meldungen steckt.Die Rohdaten dieser Auswertung (Zeitraum 1. April 2026, 12:30 Uhr bis 2. April 2026, 11:30 Uhr) stehen als PDF zum Download bereit.